Urteil

Geld zurück für vorverlegten Flug

Das ist richtig ärgerlich: Der Rückflug aus dem Urlaub einfach vorverlegt, die Airline nimmt einem auf die Weise womöglich einen ganzen Urlaubstag. Ungestraft darf sie das nach Meinung des Bundesgerichtshof aber nicht tun.

Für die Richter ist ein um mehr als 12 Stunden vorgezogener Flug einer Annullierung gleichzusetzen. Und dafür muss die Fluggesellschaft nach der EU-Fluggastrechteverordnung bis zu 600 Euro Ausgleichzahlung an den Passagier leisten. Ein Grundsaatzurteil steht aber noch aus (AZ X ZR 59/14).

(04.01.2016)

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