Bei Codesharing erhalten Passagiere bei Verspätung Ausgleichszahlungen
Fluggesellschaften müssen ihre Passagiere bei Verspätungen auch dann entschädigen, wenn eine andere Airline eingesetzt wird.
Beim sogenannten Codesharing führt zwar ein Subunternehmer den Flug durch, rechtlich bleibt aber der Auftraggeber in der Pflicht. Der Bundesgerichtshof stellte jetzt klar, dass diejenige Airline die Ausgleichszahlungen leisten muss, bei der der Flug gebucht wurde.
(21.01.2019)