Nicht verspeiste Lebensmittel lieber im Flugzeug lassen
Fluggast musste Bußgeld zahlen, weil sie einen Apfel aus dem Service als Proviant mit von Bord genommen hatte.
500 Dollar für einen Apfel: Eine Französin musste dieses Bußgeld bei der Einreise nach einem Flug von Paris nach Minneapolis zahlen, weil sie bei der Zollkontrolle mit einem Apfel erwischt worden war. Den hatte sie mit der Bordmahlzeit im Flieger erhalten und als Wegzehrung eingesteckt. Die Fluggesellschaft Delta erklärte, der Apfel hätte an Bord verzehrt oder zurückgelassen werden müssen.
(26.11.2018, rp)